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Peter Bichsel bemerkte einst treffend: «Für die Schweizer gibt es zwei Welten: das Inland und das Ausland.» In den Debatten über den hiesigen Wohnungsmarkt erweist sich dieser Satz einmal mehr als treffend. Soeben hat der Bundesrat seine Pläne zur Verschärfung der Lex Koller in die Vernehmlassung geschickt. Demnach sollen Wohnungskäufe in Zukunft für Personen aus Drittstaaten erschwert werden. Dass dieser Schritt von links wie rechts begrüsst wird, sagt einiges über die Stimmung im Land.

Schweiz · Lex Koller

Bundesrat will Wohnungskauf für Ausländer:innen erschweren

Personen aus Drittstaaten soll es laut Bundesrat schwerer fallen, Schweizer Immobilien zu kaufen. (Foto: Gunnar Ridderström/Unsplash)

Der Bundesrat hat sich klar gegen die 10-Millionen-Initiative der SVP ausgesprochen. Nicht mal auf einen Gegenvorschlag wollte er sich einlassen.

Nun scheint er dem Anliegen doch noch etwas entgegenkommen zu wollen: Gestern stellte er erstmals seine Pläne zur Verschärfung der sogenannten Lex Koller vor. Diese regelt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Wie die NZZ berichtet, erklärte Justizminister Beat Jans diese Verschärfung zum Gegenprojekt zur SVP-Initiative.

Das sind die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • In der Schweiz lebende Ausländer:innen aus Drittstaaten sollen künftig eine Bewilligung einholen müssen, bevor sie eine Wohnung kaufen dürfen.

  • Personen aus dem Ausland dürfen eine Geschäftsimmobilie in der Schweiz nur dann kaufen, wenn sie diese selbst nutzen.

  • Kantonale Kontingente für den Kauf von Ferienwohnungen durch Ausländer:innen sollen reduziert werden.

  • Personen aus der EU und der Efta wären von den Verschärfungen nicht betroffen.

Eine ähnliche Verschärfung der Lex Koller hatte im Herbst 2024 bereits Thomas Aeschi, Fraktionspräsident der SVP, in einer Motion verlangt.

Für die SVP geht die aktuelle Verschärfung indes nicht ganz weit genug, während die SP sie als «überfällige Verbesserung» begrüsste.

Die SP fordert seit längerem eine stärkere Regulierung des Wohnungsmarktes. Dadurch solle er auch vor ausländischen Immobilienfonds besser geschützt werden.

Schweiz · Zollstreit mit den USA

Seco-Chefin reagiert auf Kritik von US-Regierung

Für die Trump-Regierung ist die Welt ein Nullsummenspiel. Erneut nimmt sie die Schweiz ins Visier. (Foto: Igor Omilaev/Unsplash)

Wie steht es um die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA, fragt sich CH-Media?

Nicht so gut, wenn man den kürzlich publizierten Bericht des US-amerikanischen Handelsbeauftragten Jamieson Greer zur Hand nimmt. Darin wirft er der Schweiz unter anderem vor, ungenügend gegen ausländische Güter vorzugehen, die unter Zwangsarbeit produziert wurden. Ebenfalls kritisiert er die Zertifizierungsvorschriften in der biologischen Landwirtschaft und dem Schweizer Filmgesetz.

Das sind happige Vorwürfe. Seco-Chefin Helene Budliger Artieda weist sie in einem Schreiben an die US-Regierung dezidiert zurück. Die Schweiz unternehme bereits viel, damit Schweizer Unternehmen «menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten» einhalten würden. Anfang des Monats startete der Bundesrat die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz.

Ferner sei der föderalistische Aufbau der Schweiz zu beachten, so Budliger Artieda, der keine zentral gesteuerte Industriepolitik ermögliche. Dass in der Schweiz die Löhne sehr hoch seien und zahlreiche bürokratische Vorschriften die Einfuhr von Waren bestimmten, sei eben mit einer Volkswirtschaft nicht vereinbar, die Produkte zu Dumping-Preisen herstelle.

In separaten Schreiben beteuern die Schweizer Wirtschaftsdachverbände ebenfalls, dass Schweizer Firmen aus Böswilligkeit den Zugang zum Schweizer Markt beschränken würden.

Warum ist das wichtig?

Nach den Strafzöllen ist bekanntlich vor den nächsten. Aktuell haben die USA einen Übergangszoll von zehn Prozent auf Güterimporte aus der Schweiz verhängt. Doch dieser läuft im Hochsommer aus.

Gelingt es dem Seco und den Wirtschaftsdachverbänden bis dann nicht, Greers Bedenken aus dem Weg zu räumen, dann könnten der Schweiz erneute Strafzölle drohen.

Schweiz · Anti-Terror-Gesetz

Verurteilter Terrorist wieder auf freiem Fuss

Weitere Massnahmen gemäss Anti-Terror-Gesetz seien nicht gerechtfertigt, findet das Bundesgericht. (Foto: Tingey Injury Law/Unsplash)

2012 flüchtete ein Mann aus dem Irak in die Schweiz, wo er für den IS einen Bombenanschlag plante. Allerdings wurde er frühzeitig erwischt. Nachdem er seine Gefängnisstrafe abgesessen hatte, wäre als Nächstes seine Ausschaffung angestanden.

Doch dazu kam es nicht. Denn im Irak droht dem Mann die Todesstrafe. Hinzu kommt noch, dass der Mann wegen einer Kriegsverletzung im Rollstuhl sitzt.

Weil die Ausschaffungshaft nur eine beschränkte Zeit dauern darf, wurde der Mann im Mai 2025 entlassen. Ganz frei wurde er aber nicht: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erliess gemäss Anti-Terror-Gesetz Kontrollmassnahmen, etwa eine elektronische Fussfessel.

Diese darf das Fedpol nun aber nicht mehr verlängern, berichtet das SRF. Denn das Bundesgericht ist erneut zum Schluss gekommen, dass es keine neuen Hinweise auf terroristische Aktivitäten bei dem Mann gebe. Dazu zählten etwa das Liken oder Reposten von IS-Inhalten oder die Organisation einer Propagandaaktion.

Für den Anwalt des Mannes, Remo Gilomen, ist das Urteil ein klares Zeichen dafür, dass es bei der Anwendung des Anti-Terror-Gesetzes auf die Verhältnismässigkeit ankomme. «Für eine weitere Verlängerung braucht es komplett neue Sachverhaltselemente – so haben wir den Gesetzestext zusammen mit den Materialien auch interpretiert», so Gilomen.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Ob das Fedpol das Urteil weiterzieht, ist unklar.

Visualisierung

Auch ohne SVP kommt es nicht zur 10-Millionen-Schweiz – wahrscheinlich

Die SVP gibt sich neuerdings gerne als jene Partei, die ihr politisches Programm stets auf «Fakten» gründet. So verweist sie in ihrer Kampagne zur Begrenzungsinitiative immer wieder auf das aktuelle Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik. Demnach sollte die Bevölkerungszahl der Schweiz um 2040 die 10-Millionenmarke übersteigen. Der Tages-Anzeiger zeigt nun in einer Datenanalyse, dass dieses Szenario allerdings die demografische Realität verfehlt. Denn in der Schweiz sinkt wie auch in vielen anderen europäischen Ländern die Geburtenrate seit 2022 kontinuierlich. Würde die Geburtenziffer in den kommenden Jahren etwa auf das Niveau von Spanien herabsinken, was durchaus möglich sei, dann würde gemäss den Berechnungen des Tages-Anzeigers die 10-Millionenmarke bei gleichbleibender Nettozuwanderung auch in Zukunft nie überschritten werden.

Kurz-News

Kita-Gesetz · Gegen das neue Kita-Gesetz wird aller Voraussicht nach kein Referendum ergriffen, berichtet die NZZ. Läuft die Vernehmlassung zum neuen Gesetz weiter wie bisher, dann wird das Volk darüber nicht abstimmen. Durch das neue Gesetz würden Eltern, die ihre Kinder in die Krippe schicken, eine Betreuungszulage von bis zu 500 Franken monatlich erhalten. Dem Staat wird das Ganze jährlich schätzungsweise 600 Millionen Franken kosten. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz 2029 in Kraft.

Brandkatastrophe von Crans-Montana · Gestern fand die zweite Anhörung eines ehemaligen Gemeinderats von Crans-Montana statt. Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung, heisst es in einer SDA-Meldung im Tages-Anzeiger.

Asylverfahren · In einem gestern veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat fest, dass eine Auslagerung von Asylverfahren an Drittstaaten zwar möglich wäre, allerdings seien dafür die rechtlichen und faktischen Hürden sehr hoch. Seit Jahren wird diese Idee in mehreren europäischen Ländern diskutiert. Auch wenn durch eine solche Auslagerung das Asylsystem punktuell entlastet werden könne, würde es die Schweiz nicht aus der eigenen Verantwortung ziehen, Geflüchtete zu schützen oder Wegweisungen zu vollziehen. Der Bundesrat hält deswegen bis auf Weiteres an seiner nationalen Asylstrategie fest, so der Bericht.

Sanktionen · Der russische Unternehmer Andrej Melnitschenko und seine Ehefrau Aleksandra wehren sich gegen Sanktionen der Schweiz, heisst es im SRF. Melnitschenko sagte am Mittwoch in einer öffentlichen Parteiverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, dass er keine Beziehungen zur russischen Regierung habe. Die andere Seite, das Amt für Wirtschaft, Bildung und Forschung, sieht die Sache indes anders: Melnitschenko gehöre zum inneren Zirkel Putins und sei mit seinen Steuerzahlungen an die russische Regierung mitverantwortlich für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine. In der Vergangenheit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrere solcher Beschwerden gegen Sanktionen abgelehnt.

🔧 Nützliches des Tages

Koriander einfrieren

(Foto: Chandan Chaurasia/Unsplash)

Heute habe ich einen Küchentipp für dich.

Dazu folgende Situation: Für ein Gericht brauchst du ein bisschen Koriander. Also kaufst du in der Migi eine Packung und zupfst dann ein paar Blätter ab. Den Rest legst du dann in den Kühlschrank, wo er dann verfault.

Für dieses Problem gibt es aber eine einfache Lösung.

Verschnipple beim nächsten Mal die ganze Packung frischen Koriander mit einer Schere und bewahre die Schnipsel in einer luftdichten Tupperware im Tiefkühler auf. Wenn du dann in Zukunft wieder ein bisschen Koriander brauchst, kannst du einfach den tiefgefrorenen Koriander über dein Gericht streuen. Er taut sofort auf und entfaltet sein Aroma. Was du nicht brauchst, kannst du dann wieder im Tiefkühler verstauen.

🎲 Rätsel zum Schluss

Errate im 6iBrief Rätsel das gesuchte Wort in höchstens sechs Versuchen. Jeden Tag gibts ein neues Wort zu erraten.

So funktioniert es:

  • Du gibst ein Wort ein.

  • Grün: Buchstabe ist richtig und am richtigen Ort.

  • Gelb: Buchstabe ist im Wort, aber an der falschen Stelle.

  • Grau: Buchstabe kommt im Wort nicht vor.

Viel Spass beim Knobeln!

Bis dann!

Jonas

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